Ratgeber · EU-VO 1071/2009

Wie werde ich Verkehrsleiter?

Drei Wege führen zur Fachkundebescheinigung nach EU-VO 1071/2009 — mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Zeit- und Aufwandsprofilen. Eine Einordnung aus der Praxis.

Drei Wege zur Fachkunde

IHK-Prüfung, Anerkennung oder Studienabschluss.

01

IHK-Fachkundeprüfung

Der häufigste Weg: schriftliche und mündliche Prüfung vor der IHK. Vorbereitung 3–6 Monate, je nach Vorwissen. Offen für jeden — ohne Vorqualifikation.

02

Anerkennung praktischer Tätigkeit

Wer mindestens 10 Jahre in leitender Position in einem Güterkraftverkehrsunternehmen tätig war (vor dem 4.12.2009), kann eine Anerkennung beantragen. Wird heute kaum noch erteilt.

03

Studienabschluss

Bestimmte Hochschulabschlüsse (z. B. Verkehrsbetriebswirt) ersetzen Prüfungsteile. Voraussetzungen bei der IHK prüfen — gilt selten vollständig.

Voraussetzungen

Was die IHK verlangt.

  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Eigenkapital)
  • Fachliche Eignung — nachgewiesen durch die Fachkundeprüfung
  • Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland
Prüfungsinhalte

Was geprüft wird.

  • Bürgerliches Recht, Handels-, Sozial- & Steuerrecht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Marktzugang (EU-VO 1071/2009, 1072/2009)
  • Technische Normen & technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Sozialvorschriften, Tachograph
Der schnellste Weg

Interner Aufbau + Interim — bis Ihr Kandidat bestanden hat.

In der Praxis dauert die Vorbereitung 3–6 Monate. Während dieser Zeit braucht Ihr Unternehmen einen eingetragenen Verkehrsleiter — sonst ruht die Lizenz. Ich übernehme die Position auf Zeit und bereite Ihren Wunschkandidaten parallel auf die Prüfung vor.

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